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Elektro Spiekermann
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Afir-konforme Ladelösungen von MENNEKES

Seit 13. April 2024 ist europa­weit die punk­tuelle Kredit- oder Debit­karten­zahlung an neu er­rich­teten öffent­lichen Lade­säulen Pflicht. Betrei­ber öffent­lich zugäng­licher Lade­säulen in Europa müssen seit­dem auf die neuen Vor­gaben achten und ein punk­tuelles Laden - auch Ad-hoc-Laden - mit einem "weit ver­brei­teten Zah­lungs­instru­ment" ermög­lichen. MENNEKES bie­tet ver­schiedene Lade­lösun­gen an, die naht­lose Direct Pay­ment-Op­tionen über QR-Codes ermög­lichen und gleich­zeitig eine hohe Benutzer­freund­lich­keit gewähr­leisten. Alter­nativ um­fasst das Port­folio auch das neue Bezahl­ter­minal HecPay sowie die Lade­säule Smart T PnC NFC mit Dis­play und inte­griertem Debit- und Kredit­karten­terminal.

Afir-konforme Ladelösungen von MENNEKES
Afir-konforme Ladelösungen von MENNEKES

MENNEKES ativo und QR-Code am Lade­punkt

Sie suchen eine Komplett­lösung aus einer Hand für den Betrieb öffent­licher Lade­infra­struktur?

Für das Direct Payment können Lade­punkte in Ver­bin­dung mit unserer Abrech­nungs­lösung MENNEKES ativo auf Wunsch auch für das öffent­liche Laden, also für alle E-Auto-Fahrer frei­ge­geben wer­den. Die Ad-hoc-Nutzer müssen dann nur noch einen QR-Code am Lade­punkt scannen, nach dem Scan mit dem Smart­phone wird der Nutzer dann zu einer ent­sprechen­den Preis­anzeige und Bezah­lung der Ladung weiter­geleitet.

MENNEKES ativo und QR-Code am Ladepunkt
MENNEKES ativo und QR-Code am Ladepunkt
Bezahlterminal HecPay
Bezahlterminal HecPay

Bezahlterminal HecPay

HecPay von Hectronic ist eine inno­vative Bezahl­lösung, die bereits die Anfor­derun­gen der AFIR für kontakt­lose und dis­krimi­nierungs­freie Ad-hoc-Zahlungen mit trans­parenter Preis­anzeige an öffent­lich zugäng­lichen Lade­punkten erfüllt. Hecpay lässt sich ein­fach in die bestehende Lade­infra­struktur inte­grie­ren und in un­mittel­barer Nähe zur Lade­station bzw. zum Lade­stations­ver­bund am Stand­ort errichten. Die Abwick­lung der Bezahl­vorgänge, inklusive Beleg­stellung, erfolgt über Hectronic und einen ent­sprechen­den Pay­ment Service Pro­vider. Hectronic bietet die Ver­mitt­lung zu diesen Dienst­leistern und die Unter­stützung bei der Vertrags­gestal­tung an. Weitere Schulungs-, War­tungs- und Service­angebote runden das Lösungs­angebot für Lade­stations­betreiber ab.

Ladesäule Smart T PnC NFC

Die Ladesäule Smart T PnC NFC mit zwei Lade­punkten bietet eine beson­ders hohe Nutzer­freund­lich­keit. Die inno­vative Plug & Charge-Funk­tion gemäß ISO 15118 macht die Bedie­nung und den Bezahl­vorgang ein­fach – ohne Lade­karte oder App. Zusätz­lich bietet die Lade­säule: Stand­alone Auto­start, Auto­risierung über RFID-Karte, App oder das Ad-hoc-Laden. Smart T PnC NFC unter­stützt dank inte­griertem Karten­leser auch das kontakt­lose Zahlen per Debit- oder Kredit­karte beim Laden. Die trans­parente Preis­anzeige und Benutzer­füh­rung werden über das zen­trale Touch-Display sicher­gestellt.

Ladesäule Smart T PnC NFC
Ladesäule Smart T PnC NFC
Ladesäule Smart T PnC NFC
Ladesäule Smart T PnC NFC

Welche Vorteile haben Betreiber durch ein Karten­terminal?

Ein Vorteil des karten­basierten Ad-hoc- oder punk­tuellen Ladens für E-Auto­fahrer liegt in der Gewohn­heit der Bezahl­weise. Sie können den Lade­vor­gang ganz bequem durch Vor­halten der Bank­karte begleichen – spon­tan und ohne vor­herige An­mel­dung oder lang­fristige Vertrags­bin­dung beim Fahr­strom­anbieter. Das ist beson­ders praktisch für Gelegen­heits­nutzer und Reisende. Durch die Preis­anzeige am Gerät vor dem Laden wird zu­dem die volle Trans­parenz der Lade­kosten gewähr­leistet. Für Lade­säulen­betrei­ber steigert die Mög­lich­keit der Karten­zah­lung also die Zugäng­lich­keit und die Benutzer­freund­lich­keit der Lade­infra­struktur. Das drückt sich in einer größeren Kunden­zufrieden­heit, einer breiteren Kunden­basis und einer besseren Aus­lastung der Lade­säulen aus.

Auch wenn das Zahlen mit Debit- und Kredit­karte beim Laden höhere Inves­titionen bedeutet, sollten Laden­säulen­betreiber auch eine Chance dahinter sehen. Sie können damit Teil eines wach­senden europa­weiten Lade­netzes werden und mehr Kunden ge­winnen. Insofern ist eine früh­zeitige Erweiterung – auch von bestehenden Lade­säulen – überlegens­wert.

Gesetzlicher Hintergrund Ladesäulen­verordnung und Zusammen­hang zwischen Ladesäulen­verordnung und AFIR

Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt in Deutsch­land die technischen Anfor­derungen an Auf­bau und Betrieb von öffent­lichen Lade­säulen. Die AFIR gibt europa­weit Anforderungen für den Auf­bau der Infra­struktur für alter­native Kraftstoffe und strebt eine Verein­heit­lichung sowie Inter­operabilität der Lade- und Bezahl­schnittstellen an. Ziel ist es, ein benutzer­freund­liches Lade­netz in Europa zu etablieren, um die Akzeptanz von E-Autos zu steigern. Wichtig zu wissen: Die deutsche Lade­säulen­verordnung ist in diesem Kontext der AFIR unter­geordnet. Zur Erinnerung: Vor­gaben aus einer euro­päischen „Regulation“ werden vom Gesetz­geber als abschließend betrachtet.

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